EEG-Erneuerbare Energien Gesetz

Das Erneuerbare Energien Gesetz fördert die erneuerbaren Energien mit einem festen Vergütungssatz für ins Netz eingespeisten Strom der für die nächsten 20 Jahre zzgl. dem Inbetriebnahmejahr festgeschrieben ist. Es zählt der Monat der Inbetriebnahme! Dieser Satz wird alle 3 Monate für das kommende Quartal angepasst. Die Standarddegression beträgt 1% und kann je nach Zuwachsraten erhöht oder theoretisch auch gesenkt werden.

Die aktuellen Förderungen können sie hier einsehen Bundesnetzagentur

 

Sven Groth

Carlo-Schmid-Weg 5
25337 Elmshorn

Telefon: 04121-794100

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